der Beschuldigte] irgendwann merkbar lauter gesprochen habe. Plötzlich habe sie bemerkt, wie der Beschuldigte gestanden sei und laut auf den sitzenden E.________ eingeredet habe. E.________ habe sodann gesagt, dass er oder sie die Polizei rufen solle (pag. 362, Z. 69 ff.; pag. 1143, Z. 27 ff.). Weiter erklärte auch D.________, dass sich «der Mann mit dem Bart» aggressiv verhalten habe (pag. 363, Z. 68), was sie anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte. So führte sie aus, dass sich der Beschuldigte aggressiv verhalten habe und geschrien habe. Als sie zurück in die Küche gegangen sei, habe sie laute Schreie und Aggressivität wahrgenommen (pag. 1143, Z. 30 ff.).