Die Kammer beurteilt nachfolgend den noch bestrittenen Sachverhalt und die sich daraus ergebenden Beweisfragen. 11.2 Zum Grund des Treffens zwischen dem Beschuldigten und E.________ Der Beschuldigte machte wiederholt geltend, dass er bei E.________ habe Geld abholen wollen (pag. 22, Z. 60; pag. 457, Frage 5). Es habe sich um Geld gehandelt, welches E.________ einem Freund habe zurückzahlen müssen. Dieser Freund habe ihm [Anm. dem Beschuldigten] das Geld gegeben, weshalb er es habe abholen wollen. Das Geld habe nun ihm [Anm. dem Beschuldigten] gehört (pag. 22, Z. 63 ff.; pag. 458, Frage 8; pag. 484, Z. 239 ff. u. Z. 251).