Es bleibt an dieser Stelle somit einzig noch zu klären, ob E.________ tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt wurde. E.________ selber hat an der Hauptverhandlung ausgesagt, dass er keine Angst gehabt habe. Er habe vor nichts Angst (p. 1138 Z. 37 ff.). Diese Aussage passt zum Eindruck, den das Gericht von E.________ als Macho und Patriarch erhalten hat (vgl. Ziff. II.3.4). Immerhin hat E.________ aber auch bejaht, dass er um die Familie Angst gehabt habe (p. 1138 Z. 44 f.). Es ist anzunehmen, dass es ihm schwer fällt, zuzugeben, dass er Angst hatte, weil das als Zeichen der