[subjektiver Tatbestand]. 8 Weiter bildet der Schuldspruch wegen versuchter Nötigung zum Nachteil von E.________ Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 9. Mai 2019 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 982): A.________ hatte von L.________ gehört, dass dieser (Anm. E.________) ihm noch rund CHF 22'000.00 schulde und wurde von ihm ermächtigt, das Geld bei E.________ einzutreiben und für den gewünschten Nachzug seiner Ehefrau und seiner beiden Kinder in die Schweiz zu verwenden.