5 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das erstinstanzliche Urteil ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als dass der Beschuldigte der qualifizierten einfachen Körperverletzung mit Waffe, begangen am 29. September 2018 in C.________(Ort) zum Nachteil von D._____