Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 16. August 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 4 1. der Schuldsprüche wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung mit Waffe, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Widerhandlung gegen das Wasserschutzgesetz; 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen);