a. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend CHF 1‘800.00 unter Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe bei Festsetzung einer Probezeit von 2 Jahren; b. zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00, die bei schuldhafter Nichtbezahlung mit einer Freiheitsstrafe von 7 Tagen zu ersetzen sei; c. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten.