4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ verwies anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung auf ihre in der Berufungserklärung vom 7. Januar 2020 (pag. 1387 ff.) gestellten Anträge und hielt an diesen Anträgen fest: 1. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen der: a. Gefährdung des Lebens z.N. von D.________, E.________, F.________ und G.________, angeblich mehrfach begangen am 29.09.2018 in C.________(Ort); b. versuchten Nötigung z.N. von E.________, angeblich begangen am 29.09.2018 in C.________(Ort).