3 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug und ein ergänzender Führungsbericht eingeholt (pag. 1450 ff.). Des Weiteren wurde der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. Juni 2020 ergänzend einvernommen (pag. 1465 ff.).