Im Zivilpunkt stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau fest, dass der Beschuldigte anerkannt hat, D.________ eine Genugtuung von CHF 9‘000.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 29. September 2018 zu schulden. Weiter hiess es die Zivilklage betreffend Schadenersatz von D.________ soweit die mit der Körperverletzung zusammenhängenden Kosten dem Grundsatze nach gut und wies die Forderung für die vollständige Beurteilung auf den Zivilweg. Soweit weitergehend verwies es die Zivilklage betreffend Genugtuung und Schadenersatz auf den Zivilweg. Die Zivilklagen von E.___