Den Vollzug der Geldstrafe schob das Regionalgericht Emmental-Oberaargau auf und legte die Probezeit auf zwei Jahre fest. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf sieben Tage festgesetzt. Des Weiteren verwies es den Beschuldigten unter Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem für zehn Jahre des Landes und auferlegte ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 1222 f., Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils). Im Zivilpunkt stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau fest, dass der Beschuldigte anerkannt hat, D.________ eine Genugtuung von CHF 9‘000.00