Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Anrechnung der Untersuchungshaft von 164 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Zudem stellte es fest, dass die Strafe am 12. März 2019 vorzeitig angetreten wurde. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Den Vollzug der Geldstrafe schob das Regionalgericht Emmental-Oberaargau auf und legte die Probezeit auf zwei Jahre fest.