(Ort), C.________(Ort) und anderswo durch Erwerb und Besitz einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein und ohne Ausnahmebewilligung, Tragen einer Waffe ohne Waffentragebewilligung sowie Schiessen mit einer Feuerwaffe an einem öffentlichen Ort und der Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz, begangen am 29. September 2018 in C.________(Ort). Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Anrechnung der Untersuchungshaft von 164 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten.