1. Die Probezeit in Bezug auf den A.________ mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 28. August 2017 im Verfahren O 14 8875 für eine Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährten bedingten Vollzug wird um 1 Jahr verlängert. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 3. Für die Beurteilung des oberinstanzlichen Widerrufsverfahrens werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV.