25 XIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 20. September 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, begangen am 22. Januar 2019 in D.________, sowie des Reisens ohne gültigen Fahrausweis, begangen am 17. Mai 2018 in E.________, schuldig gesprochen wurde (Ziff. I Urteilsdispositiv);