26. Amtliches Mandat von Rechtsanwalt Dr. B.________ Die Kammer verweist in Bezug auf das erloschene amtliche Mandat zur Klarheit auf die Ausführungen der Vorinstanz. Oberinstanzlich ist der Beschuldigte nicht mehr amtlich verteidigt gewesen, sodass keine neuerlichen Verfügungen zu treffen sind (pag. 270): Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12. März 2018 wurde Rechtsanwalt Dr. B.________ mit Wirkung ab 5. März 2018 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag.