302: derzeit ist er arbeitslos), konsumiert keine (harten) Drogen mehr (pag. 209 Z. 32 ff.) und scheint sich insofern einigermassen gefangen zu haben. Aktuellere Angaben sind nicht vorhanden. Seit anfangs 2019 ist der Beschuldigte – soweit aktenkundig – nicht mehr straffällig geworden. Er verhielt sich im Strafverfahren (insb. gemäss den Angaben der Vorinstanz) einigermassen kooperativ und schien grundsätzlich an einer Aufarbeitung der Ereignisse interessiert (vgl. pag. 209 Z. 37). Aufgrund fehlender Einsicht und Reue ist ihm trotzdem keine Strafminderung zu gewähren.