17.2 Täterkomponente Der Beschuldigte wurde gemäss dem Strafregisterauszug vom 3. März 2020 (pag. 305 f.) am 14. Dezember 2012 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu 10 Tagessatzen Geldstrafe zu CHF 120.00 (bedingt vollziehbar; Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von CHF 500.00, am 28. August 2017 von der Staatsanwaltschaft wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Vergehens und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu CHF 70.00 (bedingt vollziehbar; Probezeit 4 Jahre;