Hauptverhandlung davon aus, dass der Beschuldigte tatsächlich primär eine Deeskalation der Situation beabsichtigte. Es ist an dieser Stelle auch zu berücksichtigen, weshalb der Beschuldigte überhaupt in die Konfliktsituation involviert wurde: Gemäss glaubhaften und übereinstimmenden Schilderungen des Beschuldigten selbst und von F.________ wollte der Beschuldigte die Situation im Zusammenhang mit der angeblichen Vergewaltigung von G.________ klären (pag. 211 RZ 5 ff.), seinen Kolleginnen beistehen (vgl. pag. 218 RZ 28 ff.) und als Übersetzer fungieren (pag. 42 RZ 45 ff.).