14.3 Schuld Die Frage der Schuld betrifft die individuelle Zurechnung von Verantwortung für begangenes Unrecht. Der Schuldvorwurf besteht in der Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und gemäss dieser Einsicht zu handeln. Diese setzt sich zusammen aus dem aktuellen oder wenigstens potenziellen Unrechtsbewusstsein (fehlt bei unvermeidbarem Verbotsirrtum, Art. 21 StGB), der Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens (fehlt bei Entschuldigungsgründen) sowie der Schuldfähigkeit (setzt Strafmündigkeit und Zurechnungsfähigkeit voraus).