17 StGB – von vornherein aus. Die Kammer geht in Bezug auf den Moment des Drückens auf das 18 Sofa von keiner durch F.________ herbeigeführten Notstandslage aus. Wie gesehen spricht selbst der Beschuldigte von zwei – wohl kurz aufeinanderfolgenden – Gegebenheiten (pag. 153 Z. 192 ff.). Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich.