Das Bundesgericht hat die Anwendung von Gewalt lediglich im konkreten Fall als widerrechtlich eingestuft. […] Demnach kann keine Rede davon sein, dass die Gewaltanwendung immer rechtswidrig sei, sondern es ist stets auf die konkreten Umstände abzustellen. Vorliegend ist demnach zu beachten, was für ein Ziel der Berufungsführer verfolg-