12. Zielnorm: Nötigung Der Nötigung gemäss Art. 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) StGB macht sich strafbar, wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.