13 teiligten demgegenüber bei ihrem Namen (pag. 80 Z. 324 ff.). Anlässlich der zweiten Befragung am 6. März 2018 gab G.________ gleich zu Beginn zu Protokoll, dass sie eine Falschaussage bezüglich des Beschuldigten gemacht habe, da sie ihn nicht in die Sache habe hineinziehen und ihn habe schützen wollen (pag. 85 Z. 27 f. sowie pag. 87 Z. 132 f.).