_ angenommen hat. Darauf kommt es jedoch nicht mehr an. Dieser Vorgang stellt einen anderen, späteren Lebenssachverhalt dar. Daraus – aus diesen «äusseren Umständen» – ergibt sich für die Kammer keineswegs, dass der Beschuldigte den Zivilkläger von Anfang an hätte schützen wollen. Er hat ihn auch nicht auf das Sofa gedrückt, «um ihn damit einer Gefahr auszusetzen», sondern (im Zuge eines dynamischen bzw. sich entwickelnden Geschehens) deswegen, weil er wissen wollte, was bezüglich der Vergewaltigungsvorwürfe passiert ist. Zu Gewalt kam es in diesem Zeitpunkt (noch) nicht.