Und selbst wenn es (aufgrund der Art der Fragestellung, und kaum wegen fehlender Deutschkenntnisse [siehe pag. 211 Z. 20: «diese Frage macht mich nervös» und Z. 24: «irreführend»]) gewisse Verständnisprobleme mit der Gerichtspräsidentin gegeben haben mag, bleibt die Tatsache, dass der Beschuldigte sogar auf die simple Frage seines Verteidigers hin ausführte, er habe den Zivilkläger aufs Sofa gedrückt, um ihm die Frage zu stellen, was genau passiert sei. Korrekt legt die Verteidigung indessen dar, dass der Beschuldigte den Zivilkläger sodann losgelassen hat (um ihm zu helfen), dieser den Raum verlassen konnte und sich Ersterer F.________ angenommen hat.