11 Im Lichte dessen kommt die Kammer zum Ergebnis, dass die Darstellung des Beschuldigten, er habe den Zivilkläger (über die gesamte Dauer des Sofa-Vorfalls) vor F.________ schützen wollen, als reine Schutzbehauptung – die er nicht einmal stringent vorzubringen schaffte – zu werten ist. Vielmehr wollte er, exakt wie es der Sachverhalt gemäss dem Strafbefehl festhält, den Zivilkläger zur Rede stellen (Fragen stellen, was genau passiert ist). Deswegen und aus keinem anderen Grund drückte er ihn ein kurze Zeit lang auf das Sofa.