Die zwei Fragen (der Verteidigung) und Antworten (des Beschuldigten) sind – weil sie die letzten Zweifel der Kammer ausräumen – integral wiederzugeben: «AF, was seine Absicht gewesen sei, als er Herr C.________ auf das Sofa gedrückt habe: Ich wollte ihm einfach die Fragen stellen, was genau passiert ist. Und als ich gesehen habe, dass alles so gegangen ist… Ich wollte einfach keinen Streit, ich wollte von Herr C.________ wissen, was passiert ist. Ich habe ihn sonst nie gehalten oder so, vor dem Fenster schon…» (pag. 212 Z 28-32, kursive Hervorhebungen hinzugefügt);