11.2 Aussagenanalyse Anlässlich seiner Einvernahme vom 22. März 2019 führte der Beschuldigte auf den Vorhalt hin, dass er gemäss eigenen Aussagen den Zivilkläger gehalten habe, da er die Wahrheit habe wissen wollen, aus: «Ja, das stimmt, aber als die Situation zu eskalieren begann, habe ich C.________ zuerst gehen lassen» (pag. 151 Z. 111 f.). Auf die Frage hin, wann genau er den Zivilkläger festgehalten habe, führte er zudem aus: «Als er vom Sofa aufstand und wegrennen wollte und F.________ die Stange aufzog. Ich dachte nur, dass wenn er jetzt wegrennt und F.________ ihn mit der Stange erwischt, dann wäre er ‚fertig Amigo‘.» (pag.