5 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das vorinstanzliche Urteil ist aufgrund der Anträge des Beschuldigten nur in Teilen zu überprüfen (Verurteilung wegen Nötigung; Strafzumessung; Probezeit Widerrufsverfahren; Zivilklage; Kosten und Entschädigung).