4. Anträge des Beschuldigten In der Berufungserklärung liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen (pag. 288 f.): I. Es sei festzustellen, dass 1. Ziff. I. des Urteils vom 20.9.2019 des Regionalgerichts Oberland (PEN 19 162/174) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als Herr A.________ des Missbrauchs von Ausweisen, begangen am 22.1.2019 in D.________ sowie des Reisens ohne gültigen Fahrausweis, begangen am 17.5.2018 in E.________ schuldig gesprochen wurde.