2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 30. September 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 237). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 19. Dezember 2019 (pag. 246 ff.). Am 13. Januar 2020 reichte der Beschuldigte, privat vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 287 ff.). Er führte aus, das Urteil werde in Teilen angefochten (siehe im Detail unten E. 4). Am 4. Februar 2020 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.