2 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 900.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘910.00. II. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 28.08.2017 für eine Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.