Schliesslich wurde auf den Widerruf der mit Urteil vom 28. August 2017 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu je CHF 70.00 verzichtet; hingegen wurde der Beschuldigte diesbezüglich verwarnt und die Probezeit von vier Jahren um zwei Jahre verlängert (siehe zum Ganzen pag. 155 f.; ersetzte den Strafbefehl vom 24. Januar 2019 [pag. 139 f.]). Nachdem der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 158) und die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 161), fand am 20. September 2019 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag.