1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 9. April 2019 wegen Nötigung, Missbrauchs von Ausweisen und Schriften (recte: Schildern) sowie Reisens ohne gültigen Fahrausweis schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1‘050.00, sowie zu einer Busse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) verurteilt. Des Weiteren wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 500.00 auferlegt. Schliesslich wurde auf den Widerruf der mit Urteil vom 28. August 2017 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu je CHF 70.00 verzichtet;