Dieses positive Bild wird jedoch durch seinen automobilistischen Leumund getrübt (pag. 24): So wurde dem Beschuldigten im Jahr 2015 der Führerschein auf Probe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung für einen Monat entzogen und die Probezeit um ein Jahr verlängert; kurz nach Wiedererlangung der Fahrberechtigung überschritt er erneut die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich, woraufhin sein Führerausweis auf Probe annulliert wurde. Nachdem die Fahreignung des Beschuldigten verkehrspsychologisch abgeklärt worden war, legte er im Februar 2018 erneut die Führerprüfung ab.