21 auf eigenen Beinen zu stehen: Obgleich er derzeit arbeitslos ist, meldete er sich nicht beim RAV an und bezog Arbeitslosenentschädigung. Vielmehr lebte er von seinem Ersparten (pag. 260 Z 26 ff.). Im August wird der Beschuldigte eine Garage übernehmen und dort – vermutlich in seinem erlernten Beruf als Automobilfachmann – tätig sein (a.a.O. Z 27 ff.). Dieses positive Bild wird jedoch durch seinen automobilistischen Leumund getrübt (pag.