16. Täterkomponenten Betreffend das Vorleben (inkl. den automobilistischen Leumund), das Verhalten des Beschuldigten im Strafverfahren sowie dessen Strafempfindlichkeit kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 201 ff.). Was die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten anbelangt, ist ergänzend anzuführen, dass der Beschuldigte seit Mai dieses Jahres arbeitslos ist (pag. 260 Z 15 ff.), er jedoch gemäss seinen Angaben anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung im August eine Autowerkstatt übernehmen wird (pag. 260 Z 27 ff.).