Wenngleich diese der erlaubten Geschwindigkeit entspricht, geht mit einer höheren Geschwindigkeit eine grössere Gefahr einher. Wer am Maximum der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verkehrt und ein derartiges Manöver vornimmt, trifft ein deutlich höheres Verschulden als jemand, der dabei mit einer Geschwindigkeit fährt, welche zwar noch im Rahmen der auf Autobahnen üblichen gefahrenen Geschwindigkeiten, jedoch deutlich unter dieser Obergrenze liegt, z.B. im Bereich von signalisierten Höchstgeschwindigkeiten von 80 km/h oder 100 km/h. Ebenfalls straferhöhend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte vor dem Wechsel vom