200), die für ein Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vorsehen zuzüglich einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 (S. 23). Dabei hielt sie fest, dass der Beschuldigte bei – abgesehen von der Dunkelheit – guten Strassen- und Sichtverhältnissen und eher schwachem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn zwei Verkehrsteilnehmer – welche mit rund 120 km/h, was der erlaubten Höchstgeschwindigkeit entspreche, unterwegs gewesen seien und sich angeschickt hätten, einen auf der Normalspur fahrenden Lastwagen korrekt links zu überholen – rechts überholt.