Trotz dieses Bewusstseins und obwohl er sehen konnte, dass auf der Autobahn kein Kolonnenverkehr herrschte, führte er das beschriebene Manöver durch. Er fuhr nicht bloss mit konstanter, leicht erhöhter Geschwindigkeit an den beiden Fahrzeugen vorbei und auf dem Normalstreifen weiter, sondern beschleunigte nach einem kurzen Zögern bewusst, um noch rasch vor dem roten O.________(Automarke) auf den Überholstreifen zu gelangen und sich nicht der Geschwindigkeit des Lastwagens anpassen zu müssen. Damit handelte er egoistisch und rücksichtslos. Folglich ist auch der subjektive Tatbestand erfüllt.