Beim Verbot des Rechtsüberholens handelt es sich um eine für die Verkehrssicherheit objektiv wichtige Vorschrift, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit mit beträchtlicher Unfallgefahr nach sich zieht und daher objektiv schwer wiegt. Wer auf der Autobahn fährt, muss sich darauf verlassen können, dass er nicht plötzlich rechts überholt wird. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt eine erhöht abstrakte Gefährdung dar (zum Ganzen BGE 142 IV 93 E. 3.2 S. 96 f.; BGE 126 IV 192 E. 3 S. 196 f.; Urteile 6B_227/2015 vom 23. Juli 2015 E. 1.3.2;