Der Beschuldigte befuhr zuerst den Überholstreifen hinter dem weissen N.________(Automarke), der seinerseits hinter dem roten O.________(Automarke) fuhr. Danach wechselte er auf den Normalstreifen, wo er leicht schneller als die Fahrzeuge auf dem Überholstreifen fuhr, in der Absicht, sich vor die beiden Fahrzeuge zu setzen. Die Lenkerin des roten O.________ (Automarke) war daran, mit ungefähr 120 km/h einen Lastwagen zu überholen.