noch seine Antwort auf die Frage nach der Distanz zwischen dem Auto des Beschuldigten und dem Lastwagen anders verstehen: «Ich hatte den Meter leider nicht dabei, konnte nicht nachmessen. Für mich hat das nach Augenmass normal ausgeschaut, so wie halt alle fahren, wenn ein solcher Verkehr herrscht» (pag. 138 Z 13 f.). Auch der Beschuldigte hatte bei der Polizei deponiert, dass er keinen Meter dabei gehabt habe (pag. 9 Frage 12). Insgesamt können auch den Aussagen dieses Zeugen keine der Feststellung des Sachverhalts dienenden Informationen entnommen werden, sie sind vielmehr unglaubhaft 9.3 Ergebnis