12 sich in den Schilderungen von T.________ überhaupt kein roter O.________(Automarke). Darüber hinaus beschreibt er auch kein Überholmanöver. Seine Erzählungen beginnen mit der Auffahrt auf die Autobahn und springen sogleich zur Anhaltung durch die Polizei (pag. 137 Z 26 ff. und Z 39 ff.). Auf die Frage, wie der Beschuldigte vor den roten O.________(Automarke) gelangt sei, gab der Zeuge an, dass der Beschuldigte von der Einfahrt (auf die Autobahn) auf die rechte Spur gefahren und von dort mit Blinken auf die linke Spur gelangt sei (pag. 138 Z 5 ff.).