Abgesehen davon, dass das Einschätzen von Distanzen von Fahrzeugen, welche hinter jemandem verkehren äusserst schwierig ist, muss berücksichtigt werden, dass S.________ sich – gemäss eigenen Angaben – während des Wechsels des Beschuldigten vom Normal- auf den Überholstreifen, seinerseits in einem Überholmanöver befand und kaum Zeit hatte, sich auf das Geschehen hinter sich zu konzentrieren. Auch seine Aussagen vermögen – wie jene von R.________ – nicht dazu beizutragen, das Geschehen näher zu beleuchten. Die Aussagen des Zeugen T.__