11 ner Äusserung einige Fragen zuvor: Als ihm die Gerichtspräsidentin den dem Beschuldigten zur Last gelegten Vorwurf vorhielt, wonach dieser einen weissen N.________(Automarke) und einen roten O.________(Automarke) rechts überholt habe, schien er sich noch an ein Überholmanöver zu erinnern: «[…] Also was ist für Sie überholen? Ich habe gemeint, dass wenn jemand mit 100 km/h die Überholspur befährt, man berechtigt ist, an diesem mit 120 km/h auf der rechten Spur vorbeizufahren» (pag. 99 Z 10 ff.).