Und auch nachdem der Vorhalt wiederholt wurde, blieb der Zeuge bei seiner Aussage: «Nach dem Auffahren auf die Autobahn wechselte mein Kollege mal auf die Überholspur, dabei ist es jedoch nie zu irgendeiner gefährlichen Situation gekommen» (pag. 99 Z 37 f.). Diese Aussagen stehen indes in Widerspruch zu sei-