9 Frage 12: 14 m). Dass der Beschuldigte den benötigten Abstand nicht richtig einzuschätzen vermag, zeigt sich auch in seinen stereotypen Antworten auf entsprechende Fragen (z.B. «Ich hatte ausreichenden Abstand, so dass die Situation nicht gefährlich wird. AUF FRAGE: Ich hatte einen normalen Abstand, also 2 Sekunden», pag. 8 Frage 4; «Der Abstand war ausreichend gross», pag. 8 Frage 6; «[…] Sicher genug, dass niemand in Gefahr kommt», pag. 8 Frage 7; «[…] Der Abstand war ausreichend», pag. 9 Frage 11).