10 Frage 19) und auf Frage, ob den der Lenker des roten O.________(Automarke) keine Auskunft geben könne, antwortete er: «Sie können ihm [sic] ja anrufen» (pag. 9, Frage 15). Auffallend ist, dass der Beschuldigte zwar wusste, welchen Abstand er einzuhalten hatte («Ich habe in der Fahrschule gelernt, das[s] ich einen Abstand von 2 Sekunden haben soll», pag. 8 Frage 5), er diesen für eine Geschwindigkeit von 120 km/h nicht annähernd korrekt bestimmen konnte (pag. 9 Frage 12: 14 m).